Skip to content

What changed

From · report parliamentary committee draft · 4 Sept 2026 BUDG-PR-791964 on the proposal for a decision of the European Parliament and of the Council on the mobilisation of the European Globalisation Adjustment Fund for Displaced Workers following an application from Spain – EGF/2026/002 ES/Galicia automotive ancillary
To · Plenary report · 29 Sept 2026 A-10-2026-0242 über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (Antrag Spaniens EGF/2026/002 ES/Galicische Automobilzulieferer)
✦ In short · AI narration of the differences below, generated 7 Oct 2026

The new version adds that support should aim at rapid reintegration and training aligned to labour market needs, and drops the reference to preparing workers for a greener and more digital economy. #1#4 It adds that the EGF must be accompanied by broader structural policies, that the Commission should monitor the automotive sector and develop targeted measures, and that the developments underline a competitive and innovation-friendly business environment. #3#7#9#10 It adds a recital on the limited and geographically uneven use of the EGF and replaces several paragraphs with new ones on employment growth, training, outreach, monitoring and gender equality. #5#8 It adds a letter and opinion from the Committee on Employment and Social Affairs with suggestions on the EGF's objectives, conditions, personalised services and time-limited measures. #12 The other changes are formal: the cited intervention criterion is updated from Article 4(2)(a) to Article 4(2)(c) of the EGF Regulation. #2#6#11

9 changes of substance, plus 3 formal. Each change below carries a one-line ✦ note from the same model. Written from the two texts only — read the highlighted passages before relying on it.

+118 added · −53 removed · 1 modified paragraphs (every paragraph that differs, packaging included)

MOTION FOR A EUROPEAN PARLIAMENT RESOLUTION

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

on the proposal for a decision of the European Parliament and of the Council on the mobilisation of the European Globalisation Adjustment Fund for displaced Workers following an application from Spain – EGF/2026/002 ES/Galicia automotive ancillary

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (Antrag Spaniens EGF/2026/002 ES/Galicische Automobilzulieferer)

(COM(2026)0170(KOM(2026)0170 – C100198/2026C10/2026 – 2026/0195(BUD))

Change #1 Substance

Adds rapid reintegration and training aligned to labour market needs to the aims of the support instruments.

The European Parliament,

Das Europäische Parlament,

– having regard to the Commission proposal to the European Parliament and the Council (COM(2026)0170 – C100198/2026),

– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2026)0170 – C10-0198/2026),

– having regard to Regulation (EU) 2021/691 of the European Parliament and of the Council of 28 April 2021 on the European Globalisation Adjustment Fund for Displaced Workers (EGF) and repealing Regulation (EU) No 1309/2013 ("EGF Regulation"), as amended by Regulation (EU) 2026/1139,

– gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/691 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 (im Folgenden „EGF-Verordnung“) in der durch die Verordnung (EU) 2026/1139 geänderten Fassung,

– having regard to Council Regulation (EU, Euratom) 2020/2093 of 17 December 2020 laying down the multiannual financial framework for the years 2021-2027, as amended by Regulation (EU, Euratom) 2024/765, and in particular Article 8 thereof,

– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 in der durch die Verordnung (EU, Euratom) 2024/765 geänderten Fassung, insbesondere auf Artikel 8,

– having regard to the Interinstitutional Agreement of 16 December 2020 between the European Parliament, the Council of the European Union and the European Commission on budgetary discipline, on cooperation in budgetary matters and on sound financial management, as well as on new own resources, including a roadmap towards the introduction of new own resources, and in particular point 9 thereof,

– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel, insbesondere auf Nummer 9,

– having regard to the European Pillar of Social Rights,

– unter Hinweis auf die Europäische Säule sozialer Rechte,

– having regard to the letter from the Committee on Employment and Social Affairs,

– unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,

– having regard to the report of the Committee on Budgets (A10-0000/2026),

– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A10-0242/2026),

A. whereas the Union has set up legislative and budgetary instruments to provide additional support to workers who are suffering from the consequences of major structural events and changes in world trade patterns or who are affected by imminent job displacement in enterprises undergoing restructuring, and to assist their reintegration into the labour market or their career transitions; whereas this assistance is made through financial support given to workers;

A. in der Erwägung, dass die Union Legislativ- und Haushaltsinstrumente geschaffen hat, um Arbeitnehmer, die unter den Folgen weitreichender struktureller Ereignisse und Veränderungen im Welthandelsgefüge zu leiden haben oder von einem unmittelbar bevorstehenden Stellenabbau in einem umstrukturierenden Unternehmen betroffen sind, zusätzlich zu unterstützen, ihnen bei der schnellen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder einem beruflichen Übergang behilflich zu sein und sie durch notwendige Weiterbildungsmaßnahmen mit Kompetenzen auszustatten, die besser auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes abgestimmt sind; in der Erwägung, dass diese Unterstützung im Wege einer finanziellen Unterstützung für die Arbeitnehmer geleistet wird;

B. whereas Spain submitted application EGF/2026/002 ES/Galicia automotive ancillary for a financial contribution from the EGF following 671 displacements in the economic sectors classified under the NACE Revision 2 divisions 25 (Manufacture of fabricated metal products, except machinery and equipment), 27 (Manufacture of electrical equipment), 28 (Manufacture of machinery and equipment), 29 (Manufacture of motor vehicles, trailers and semi-trailers) and 74 (Other professional, scientific and technical activities) in the region of Galicia (ES11), with 313 total displacements within a reference period from 15 September 2025 to 15 January 2026, consisting of displaced workers from 20 different enterprises, and 358 displacements outside the reference period;

B. in der Erwägung, dass Spanien den Antrag EGF/2026/002 ES/Galicische Automobilzulieferer auf die Gewährung eines Finanzbeitrags aus dem EGF infolge von 671 Entlassungen in den Wirtschaftszweigen NACE Rev. 2 Abteilungen 25 (Herstellung von Metallerzeugnissen), 27 (Herstellung von elektrischen Ausrüstungen), 28 (Maschinenbau), 29 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen) und 74 (Sonstige wissenschaftliche und technische Tätigkeiten) in der Region Galicia (ES11) gestellt hat, nachdem es dort innerhalb des Bezugszeitraums vom 15. September 2025 bis zum 15. Januar 2026 insgesamt 313 Entlassungen gekommen war, verteilt auf 20 verschiedene Unternehmen, sowie zu 358 Entlassungen außerhalb des Bezugszeitraums;

C. whereas the application is based on the intervention criteria of Article 4(2), point (a), of the EGF Regulation; whereas for the 358 displacements whose activity ceased before or after the four-month reference period, a clear causal link can be established with the event that triggered the cessation of activity for the displaced workers during the reference period, in accordance with Article 6 of the EGF Regulation;

C. in der Erwägung, dass sich der Antrag auf die Interventionskriterien gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c der EGF-Verordnung stützt; in der Erwägung, dass bei den 358 entlassenen Arbeitnehmern, deren Erwerbstätigkeit vor oder nach dem Bezugszeitraum von vier Monaten endete, im Einklang mit Artikel 6 der EGF-Verordnung ein eindeutiger ursächlicher Zusammenhang mit dem Ereignis hergestellt werden kann, das die Einstellung der Tätigkeit der entlassenen Arbeitnehmer während des Bezugszeitraums bewirkt hat;

D. whereas the economic situation of Spain’s car components industry has been worsening since 2024 with a steady decline in revenue and employment reflecting a general restructuring in the customer markets of Spain’s car component suppliers and its workforce; whereas, notwithstanding these challenges, Galicia retains a strong automotive base with significant employment, investment and exports capacity;

D. in der Erwägung, dass sich die wirtschaftliche Lage der spanischen Automobilzuliefererindustrie seit 2024 verschlechtert hat, was sich in einem stetigen Rückgang der Einnahmen und der Beschäftigung widerspiegelt und auf eine allgemeine Umstrukturierung der Kundenmärkte der spanischen Automobilzulieferer und ihrer Beschäftigten zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass Galicien trotz dieser Herausforderungen nach wie vor über eine starke Automobilbasis mit erheblichen Beschäftigungs-, Investitions- und Exportkapazitäten verfügt; in der Erwägung, dass diese Entwicklungen deutlich aufzeigen, dass die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie und ihrer Lieferkette gestärkt und eine starke industrielle Basis und hochwertige Arbeitsplätze in der Union aufrechterhalten werden müssen;

F. whereas the requirements laid down in Union and national legislation concerning collective redundancies have been met;

E. in der Erwägung, dass die in nationalen Rechtsvorschriften und Unionsrechtsvorschriften festgelegten Anforderungen im Hinblick auf Massenentlassungen erfüllt wurden;

G. whereas financial contributions from the EGF should be primarily directed at active labour market policy measures and personalised services that aim to reintegrate beneficiaries rapidly into decent and sustainable employment or support their career transitions while offering them skills training to facilitate their reintegration, while preparing them for a greener and more digital European economy;

F. in der Erwägung, dass Finanzbeiträge aus dem EGF vorrangig in aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und personalisierte Dienstleistungen fließen sollten, die auf die rasche Wiedereingliederung der Begünstigten in eine angemessene und dauerhafte Beschäftigung abzielen oder ihren beruflichen Übergang unterstützen, und dass den Begünstigten zugleich Weiterbildungsmaßnahmen angeboten werden sollten, um ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern;

H. whereas the EGF shall not exceed a maximum annual amount of EUR 30 million (in 2018 prices);

G. in der Erwägung, dass der EGF in der Union nach wie vor nur in begrenztem Umfang und geografisch uneinheitlich in Anspruch genommen wird; in der Erwägung, dass mehrere Mitgliedstaaten den EGF trotz Umstrukturierungen und des Wegfalls von Arbeitsplätzen noch nicht in Anspruch genommen haben; in der Erwägung, dass ein stärkeres Bewusstsein, ein angemessener Rechtsrahmen, eine frühzeitigere Abstimmung mit den Sozialpartnern und eine verstärkte technische Unterstützung für nationale und regionale Gebietskörperschaften erforderlich sind, um den Bekanntheitsgrad des EGF zu steigern und um sicherzustellen, dass die zu unterstützenden Arbeitnehmer und die Regionen, die von umfangreichen Umstrukturierungen betroffen sind, zeitnah und wirksam Zugang dazu erhalten;

1. Agrees with the Commission that the conditions set out in the EGF Regulation and in particular in Article 4(2), point (a), thereof are met and that Spain is entitled to a financial contribution of EUR 2 725 100 under that Regulation, which represents 85 % of the total cost of EUR 3 206 000, comprising expenditure for personalised services of EUR 3 046 000 and expenditure for preparatory, management, information and publicity, control and reporting activities of EUR 160 000;

H. in der Erwägung, dass die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 30 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) nicht überschreiten darf;

2. Notes that the Spanish authorities submitted the application on 7 April 2026, and that, following the receipt of additional information from Spain, the Commission finalised its assessment on 16 July 2026 and notified it to Parliament on 24 August 2026;

1. teilt die Auffassung der Kommission, dass die in der EGF-Verordnung und insbesondere in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c festgelegten Bedingungen erfüllt sind und Spanien Anspruch auf einen Finanzbeitrag gemäß dieser Verordnung in Höhe von 2 725 100 EUR hat, was 85 % der sich auf 3 206 000 EUR belaufenden Gesamtkosten entspricht, die sich aus Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen in Höhe von 3 046 000 EUR und Ausgaben für Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie Kontrolle und Berichterstattung in Höhe von 160 000 EUR zusammensetzen;

3. Notes that the application relates to 671 displaced workers who were made redundant in Galicia’s automotive ancillary industry; notes further that 400 displaced workers, residing in the region of Galicia, will be targeted beneficiaries;

2. stellt fest, dass die spanischen Behörden den Antrag am 7. April 2026 eingereicht haben und dass die Kommission ihre Bewertung des Antrags, nach Vorlage zusätzlicher Informationen durch Spanien, am 16. Juli 2026 abgeschlossen und das Parlament am 24. August 2026 davon in Kenntnis gesetzt hat;

4. Notes that Galicia’s car component enterprises have a strong export orientation, directing 60 to 70 % of their production to the Union; regrets that a combination of factors including the weaker-than-expected European demand and trade and supply chain disruptions resulted in structural adjustments across the car sector’s value chain in Galicia, causing temporary layoff schemes and redundancies, insolvency proceedings, and liquidations; notes that in the territory most affected by redundancies, the Vigo area, unemployment stands at 11,2 % - almost double the Union average (5,8 %);

3. stellt fest, dass sich der Antrag auf 671 Entlassungen in der galicischen Automobilzuliefererindustrie bezieht; stellt ferner fest, dass es sich bei den zu unterstützenden Begünstigten um 400 entlassene Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Region Galicien handelt;

5. Notes that eight in ten displaced workers have an educational attainment of post-secondary level or lower, with one in four being aged over 54, facing greater barriers to re-entering the labour market; calls on the Spanish and regional authorities to address social disparities and structural barriers preventing displaced workers from accessing quality employment, including unequal access to education and age-related discrimination; takes note that the automotive industry in Galicia employs a high proportion of skilled and specialised workers and that the regional labour market has a limited capacity to immediately re-employ such specialised workers;

4. stellt fest, dass die galicischen Automobilzulieferer eine starke Exportorientierung aufweisen und 60 bis 70 % ihrer Produktion in die Union lenken; bedauert, dass eine Kombination von Faktoren, darunter die unerwartet schwache europäische Nachfrage sowie Unterbrechungen des Handels und der Lieferketten, zu strukturellen Anpassungen in der gesamten Wertschöpfungskette der Automobilbranche in Galicien geführt hat, was Kurzarbeit und Entlassungen, Insolvenzverfahren und Liquidationen zur Folge hatte; stellt fest, dass die Arbeitslosigkeit in dem am stärksten von Entlassungen betroffenen Gebiet, der Region Vigo, bei 11,2 % liegt – fast doppelt so hoch wie der Unionsdurchschnitt (5,8 %); betont, dass diese Entwicklungen die Bedeutung eines wettbewerbsfähigen, stabilen und innovationsfreundlichen Unternehmensumfelds unterstreichen, das Investitionen fördert und es Automobilunternehmen und ihren Zulieferern ermöglicht, sich an strukturelle und technologische Veränderungen anzupassen und gleichzeitig die Produktion und hochwertige Arbeitsplätze in Europa zu sichern; hebt hervor, dass der galicische Automobil- und Mobilitätssektor das Geschäftsjahr 2025 mit einem Umsatz von 13,3 Mrd. EUR abschloss, was einem Anstieg von 5 % gegenüber dem Vorjahr entspricht;

6. Recalls that, in agreement with trade unions, regional authorities and social partners, personalised services to be provided to the displaced workers consist of the following measures: information, intake phase and workers’ profiling; occupational guidance; training; job-search assistance; tutoring; financial support and incentives;

5. betont, dass die Union ein stabiles, vorhersehbares und innovationsfreundliches Unternehmensumfeld benötigt, das die technologische Entwicklung unterstützt und die Wettbewerbsfähigkeit stärkt; weist erneut darauf hin, dass starke und wettbewerbsfähige Unternehmen unerlässlich sind, um hochwertige Arbeitsplätze zu erhalten, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, den territorialen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu fördern und die strategische Widerstandsfähigkeit der EU zu stärken;

7. Stresses that the Spanish and regional authorities shall ensure the visibility of the Union funding and highlight its added value by providing effective and targeted information to beneficiaries, regional and local authorities, social partners, and the wider public;

6. stellt fest, dass die Zahl der Arbeitskräfte in der galicischen Automobil- und Mobilitätsindustrie im Jahr 2025 um 1,6 % gestiegen ist und Ende des Jahres 23 900 direkte Arbeitsplätze erreicht hat; betont daher, dass die entlassenen Arbeitnehmer wieder in hochwertige Arbeitsplätze vermittelt werden müssen;

8. Calls for thorough final evaluations of the measures implemented, including how the funds were used, the reintegration of workers into the labour market, and whether the EGF objectives were achieved;

7. stellt fest, dass acht von zehn entlassenen Arbeitnehmern maximal über einen postsekundären Bildungsabschluss verfügen, wobei jeder vierte über 54 Jahre alt ist und größere Hindernisse für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt bestehen; fordert die spanischen und regionalen Behörden auf, soziale Ungleichheiten und strukturelle Hindernisse zu beseitigen, die entlassene Arbeitnehmer am Zugang zu hochwertiger Beschäftigung hindern, darunter der ungleiche Zugang zu Bildung und altersbedingte Diskriminierung; nimmt zur Kenntnis, dass die Automobilindustrie in Galicien einen hohen Anteil an qualifizierten und spezialisierten Arbeitskräften beschäftigt und dass der regionale Arbeitsmarkt nur über begrenzte Kapazitäten verfügt, um solche spezialisierten Arbeitskräfte unverzüglich wieder einzustellen; betont, dass die Aus- und Weiterbildung an die sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes angepasst werden muss, um eine rasche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen; hält es für sehr wichtig, hochwertige, zukunftsorientierte Arbeitsplätze zu fördern, um für langfristige wirtschaftliche und soziale Resilienz zu sorgen; betont, dass bei den Wiedereingliederungsbemühungen stabilen und hochwertigen Beschäftigungsverhältnissen Vorrang vor befristeten vertraglichen Vereinbarungen eingeräumt werden sollte;

9. Notes that Spain started providing personalised services to the targeted beneficiaries and incurring administrative expenditure to implement the EGF on 1 September 2026 and 1 July 2026, respectively, and that the period of eligibility for a financial contribution from the EGF will be from that date until 24 months and until 31 months after the date of the entry into force of the financing decision, respectively;

8. betont in diesem Zusammenhang, dass eine enge Zusammenarbeit mit regionalen Unternehmen, Arbeitgebern und Sozialpartnern wichtig ist, um Beschäftigungsmöglichkeiten zu ermitteln und sicherzustellen, dass Ausbildungs- und Umschulungsprogramme den konkreten Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entsprechen;

10. Notes that the Spanish authorities provided assurance that the principles of equality of treatment and non-discrimination will be respected in the proposed actions and their implementation, and that any double financing will be prevented;

9. weist darauf hin, dass es sich bei den in Abstimmung mit den Gewerkschaften, regionalen Behörden und Sozialpartnern vereinbarten personalisierten Dienstleistungen, die den entlassenen Arbeitnehmern angeboten werden sollen, um folgende Maßnahmen handelt: Informationsphase, Aufnahmephase und Erstellung von Arbeitnehmerprofilen, Berufsberatung, Schulungen, Unterstützung bei der Arbeitssuche, Betreuung, finanzielle Unterstützung und Anreize zur Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit, auch bei älteren Arbeitnehmern;

11. Reiterates that assistance from the EGF must not replace actions that are the responsibility of public authorities or companies under national law or collective agreements; recalls that the EGF is a limited, targeted and complementary mechanism;

10. betont, dass die spanischen und die regionalen Behörden die Erkennbarkeit der Finanzierung durch die Union sicherstellen und ihren Mehrwert hervorheben müssen, indem sie den Begünstigten, den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, den Sozialpartnern und der Öffentlichkeit rechtzeitig aussagekräftige und klare Informationen zur Verfügung stellen; betont, dass der EGF ein konkreter Ausdruck der europäischen Solidarität ist und zeigt, dass die Union den von einem tiefgreifenden wirtschaftlichen und strukturellen Wandel betroffenen Arbeitnehmern und Gemeinden zur Seite steht; betont, dass eine klare Kommunikation über die Unterstützung durch den EGF von wesentlicher Bedeutung ist, um die greifbaren Vorteile der Maßnahmen der Union aufzuzeigen und das Vertrauen der Bürger in das europäische Projekt zu stärken;

12. Approves the decision annexed to this resolution;

11. betont, dass das Bewusstsein für den EGF in einigen Mitgliedstaaten weiter geschärft und sein Bekanntheitsgrad gesteigert werden muss; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern verstärkt Öffentlichkeitsarbeit und technische Unterstützung zu leisten, wobei besonderes Augenmerk auf nationale und regionale Gebietskörperschaften zu richten ist, die keine oder nur begrenzte Erfahrung mit der Inanspruchnahme von Mitteln aus dem EGF haben;

13. Instructs its President to sign the decision with the President of the Council and arrange for its publication in the Official Journal of the European Union;

12. fordert eine gründliche abschließende Bewertung der umgesetzten Maßnahmen, einschließlich der Art und Weise, wie die Mittel verwendet wurden, der Wiedereingliederung der Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt und der Frage, ob die Ziele des EGF erreicht wurden; betont, dass im Rahmen einer regelmäßigen Überwachung die Wirksamkeit der finanzierten Maßnahmen bewertet und sichergestellt werden sollte, dass die EGF-Mittel wirksam zur raschen und nachhaltigen Wiedereingliederung der Begünstigten in hochwertige Beschäftigung beitragen;

14. Instructs its President to forward this resolution, including its annex, to the Council and the Commission.

13. weist darauf hin, dass die nationalen und regionalen Behörden für Chancengleichheit in Bezug auf das Geschlecht sorgen und sicherstellen müssen, dass die Gleichstellung der Geschlechter während der gesamten Durchführung der EGF-Maßnahmen berücksichtigt und gefördert wird;

EXPLANATORY STATEMENT

14. stellt fest, dass Spanien am 1. September 2026 mit der Erbringung personalisierter Dienstleistungen für die zu unterstützenden Begünstigten begonnen und am 1. Juli 2026 die ersten administrativen Ausgaben zur Umsetzung des EGF getätigt hat und dass sich der Zeitraum, in dem ein Finanzbeitrag aus dem EGF gewährt werden kann, von diesem Datum bis 24 Monate bzw. 31 Monate nach Inkrafttreten des Finanzierungsbeschlusses erstreckt;

I. Background

15. stellt fest, dass nach Zusicherung der spanischen Behörden der Grundsatz der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung bei den vorgeschlagenen Maßnahmen und bei ihrer Durchführung beachtet werden und jegliche Doppelfinanzierung verhindert wird;

The European Globalisation Adjustment Fund (EGF) was created to provide additional assistance to workers suffering from the consequences of major structural changes in world trade patterns.

16. erklärt erneut, dass die Unterstützung aus dem EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen treten darf, für die aufgrund des nationalen Rechts oder von Tarifverträgen die Behörden oder Unternehmen verantwortlich sind; weist erneut darauf hin, dass der EGF ein begrenzter, zielgerichteter und ergänzender Mechanismus ist und mit einer umfassenderen strukturellen Wirtschafts- und Sozialpolitik einhergehen muss, die ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum stützt, ein stabiles und innovationsfreundliches Unternehmensumfeld fördert und dem Schutz der Unternehmen, Wirtschaftsteilnehmer sowie deren Arbeitnehmer in der Union dient;

In accordance with point 9 of the Interinstitutional Agreement of 16 December 2020, the Commission is required, following the positive assessment of an application, to submit a proposal to mobilise the Fund to the budgetary authority and to complement it with a corresponding request for transfer to the relevant budget lines.

17. erkennt an, dass die Herausforderungen, mit denen die Automobilindustrie konfrontiert ist, nicht auf Galicien oder Spanien beschränkt sind, sondern die Wertschöpfungsketten und Beschäftigten der Automobilbranche in mehreren Mitgliedstaaten betreffen; fordert die Kommission auf, die Beschäftigungsentwicklung in der europäischen Automobilindustrie genau zu beobachten und erforderlichenfalls gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitnehmer, Regionen und europäische Unternehmen, die sich im Strukturwandel befinden, zu unterstützen, auch durch Instrumente, die den EGF ergänzen; betont, dass eine koordinierte europäische Reaktion von entscheidender Bedeutung ist, um die industrielle Basis, qualifizierte Arbeitsplätze, die Wettbewerbsfähigkeit und einen gerechten Übergang für die Arbeitnehmer zu sichern;

II. Spain’s application and the Commission's proposal

18. billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

On 7 April 2026 Spain submitted an application EGF/2026/002 ES/Galicia automotive

19. beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

ancillary for a financial contribution from the EGF, following 671 redundancies in the automotive ancillary industry in the region of Galicia. This is the second such application of 2026, and the eighth to be examined under the 2026 budget.

20. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung mit ihrer Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Following the assessment of this application, the Commission has concluded, in accordance with all applicable provisions of the EGF Regulation, that the conditions for awarding a financial contribution from the EGF are met.

ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

On 16 July 2026, the Commission adopted a proposal for a decision on the mobilisation of the EGF in favour of Spain for tailored measures to support the reintegration in the labour market of 400 targeted beneficiaries, i.e. workers in the automotive ancillary industry in Galicia made redundant. In total, EUR 2 725 100 will be mobilised from the EGF, representing 85% of the total costs of the proposed actions.

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (Antrag Spaniens EGF/2026/002 ES/Galicische Automobilzulieferer)

The Commission deemed the Spanish application admissible under the intervention criteria of Article 4(2) (a) of the EGF Regulation, which requires the cessation of activity of at least 200 displaced workers or self-employed persons over a reference period of four months, in an enterprise in a Member State, including workers displaced in suppliers and downstream.

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

EGF co-funding has been requested for the following six types of actions, to be provided to redundant workers:

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

a) Information, intake phase and workers’ profiling: Information sessions outlining the objectives, content, and timelines of the support package. Participants will be informed about the resources and support available to help them in their reskilling and employability enhancement. Applications for participation will be collected during these sessions.

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/691 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1 Unterabsatz 1,

The intake phase will involve collaboration with Galicia’s leading social partners—including UGT-Galicia, CCOO-Galicia (trade unions), and the Galician Employers’ Confederation (CEG)—as well as the regional public employment services. The engagement of these sectoral stakeholders will help workers to clarify their professional expectations to remain in the sector, redesign their career paths, or pursue professional reorientation.

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel, insbesondere auf Nummer 9,

A workers’ profiling phase will follow. Through individual interviews, each participant’s socio-professional situation, educational background, employment expectations, aptitudes, skills, experience, and interests will be assessed.

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

b) Occupational guidance - focused on employment or self-employment - will be provided throughout the implementation period. The measure includes job-search assistance and soft-skills workshops.

in Erwägung nachstehender Gründe:

c) Training: The training offer will include: (1) Cross-cutting training covering training in both basic and advanced digital competencies, industrial digitalisation, including fundamentals of Industry 4.0 and 5.0, industrial data literacy, MES and SCADA, process automation via RPA, and industrial automation (e.g., PLCs), occupational risk prevention, training on sustainability applied to production processes, and foreign languages. (2) Up-skilling aligned with CEAGA’S Report on Training and Employment in Galicia’s Automotive Sector (November 2025) and the Galicia Automotive Master Plan 2025–202732. (3) Reskilling aimed at providing a new professional qualification will focus on courses related to key sectors such as aeronautics, renewable energy, transport, and warehousing, and infrastructure and industrial maintenance, which demonstrates a strong capacity to absorb industrial profiles. (4) Training towards entrepreneurship will be provided for those aiming at self-employment.

(1) Die Ziele des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) bestehen darin, Solidarität zu bekunden und menschenwürdige und nachhaltige Beschäftigung in der Union zu fördern, indem entlassene Arbeitskräfte und Selbstständige, die im Zuge größerer Umstrukturierungsmaßnahmen ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, unterstützt werden und ihnen dabei geholfen wird, so rasch wie möglich wieder eine menschenwürdige und nachhaltige Beschäftigung zu finden.

d) Intensive job-search assistance, including active search of the local and regional employment opportunities (also for self-employed persons) and job-matching.

(2) Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates in der durch die Verordnung (EU, Euratom) 2024/765 des Rates geänderten Fassung und im Einklang mit Artikel 16 der Verordnung (EU) 2021/691 darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 30 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) nicht überschreiten.

e) Tutoring after reintegration into work: The workers reintegrated into employment will be guided during the first months to prevent possible problems arising in their new jobs.

(3) Am 7. April 2026 stellte Spanien gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/691 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF infolge von Entlassungen in den in der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union („NACE“) Revision 2 in Abteilung 25 (Herstellung von Metallerzeugnissen), Abteilung 27 (Herstellung von elektrischen Ausrüstungen), Abteilung 28 (Maschinenbau), Abteilung 29 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen) und Abteilung 74 (Sonstige wissenschaftliche und technische Tätigkeiten) eingestuften Wirtschaftszweigen in der Region der NUTS-2-Ebene der Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) Galicia (ES11) in Spanien. Der Antrag wurde im Einklang mit Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/691 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Auf der Grundlage der Bewertung, die die Kommission im Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des EGF vorgenommen hat, wird davon ausgegangen, dass dieser Antrag die Bedingungen für die Bereitstellung eines Finanzbeitrags aus dem EGF gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/691 erfüllt.

f) Financial support and incentives: (1) Participation incentive. Workers who engage with the measures and follow their agreed reintegration pathway will receive up to EUR 400, paid either as a lump sum or in instalments. (2) Financial support for commuting expenses. Eligible expenses will include costs for public transport or private vehicle mileage (EUR 0.26/km), tolls, parking, meals, and accommodation, up to a maximum of EUR 340 per training course. (3) Financial support for carers of dependent persons. A daily allowance of up to EUR 20 will be provided to participants with caring responsibilities (e.g., for children, the elderly, or disabled dependents), to offset additional costs incurred when attending training. (4) Outplacement incentives. Those who return to employment—either as employees or as self-employed—will receive EUR 200 per month for a maximum of six months. This incentive aims to encourage workers, particularly older individuals, to remain in the labour market and secure rapid re-employment.

(4) Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 2 725 100 EUR für den Antrag Spaniens bereitgestellt werden kann.

III. Procedure

(5) Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte der vorliegende Beschluss ab dem Datum seiner Annahme gelten —

In order to mobilise the Fund, the Commission has submitted to the Budgetary Authority a request to transfer a global amount of EUR 2 725 100 from the EGF reserve (budget line 30 04 02; commitment appropriations) to the EGF (budget line 16 02 02; commitment appropriations).

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

According to an internal agreement within the Parliament, the Employment and Social Affairs Committee and the Committee on Regional Development should be associated to the process, in order to provide constructive support and contribute to the assessment of the applications from the Fund.

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2026 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer in Anspruch genommen, damit der Betrag von 2 725 100 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem [Datum der Annahme dieses Beschlusses]*.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Die Präsidentin Der Präsident

BEGRÜNDUNG

I. Hintergrund

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitnehmer, die unter den Folgen weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge zu leiden haben, zusätzlich zu unterstützen.

Gemäß Nummer 9 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 ist die Kommission verpflichtet, nach der positiven Bewertung eines Antrags der Haushaltsbehörde einen Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds vorzulegen und diesen durch einen entsprechenden Antrag auf Übertragung der Mittel auf die entsprechenden Haushaltslinien zu ergänzen.

II. Antrag Spaniens und Vorschlag der Kommission

Am 7. April 2026 stellte Spanien den Antrag EGF/2026/002 ES/Galicische Automobilzulieferer

auf die Gewährung eines Finanzbeitrags aus dem EGF infolge von 671 Entlassungen in der Automobilzulieferindustrie in der Region Galicien. Es handelt sich um den zweiten derartigen Antrag für 2026 und den achten, der im Rahmen des Haushaltsplans 2026 zu prüfen ist.

Nach Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß allen geltenden Bestimmungen der EGF-Verordnung zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF erfüllt sind.

Die Kommission hat am 16. Juli 2026 einen Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF zugunsten Spaniens für passgenaue Maßnahmen angenommen, mit denen die 400 Begünstigten – d. h. die in der Automobilzuliefererindustrie in Galicien entlassenen Arbeitskräfte – bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt werden sollen. Insgesamt werden 2 725 100 EUR aus dem EGF bereitgestellt, was 85 % der Gesamtkosten der vorgeschlagenen Maßnahmen entspricht.

Die Kommission erachtete den Antrag Spaniens gemäß den Interventionskriterien nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c der EGF-Verordnung als zulässig, wonach es innerhalb eines Bezugszeitraums von vier Monaten in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat in mindestens 200 Fällen zur Entlassung von Arbeitnehmern oder zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit von Selbstständigen gekommen sein muss, wobei dies entsprechende Fälle bei Zulieferern oder nachgestellten Herstellern einschließt.

Für die folgenden sechs Arten von Maßnahmen, die zugunsten von entlassenen Arbeitnehmern ergriffen werden sollen, wurde eine Kofinanzierung aus dem EGF beantragt:

a) Informationsphase, Aufnahmephase und Erstellung von Arbeitnehmerprofilen: Es finden Informationsveranstaltungen statt, in denen die Ziele, der Inhalt und die Fristen des Unterstützungspakets dargelegt werden. Die Teilnehmenden werden über die Ressourcen und die Unterstützung informiert, die ihnen bei der Umschulung und der Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit zur Verfügung stehen. Während dieser Veranstaltungen werden die Anmeldungen zur Teilnahme entgegengenommen.

Die Aufnahmephase umfasst die Zusammenarbeit mit den führenden Sozialpartnern Galiciens – darunter UGT-Galicia, CCOO-Galicia (Gewerkschaften) und der galicische Arbeitgeberverband CEG – sowie mit den regionalen öffentlichen Arbeitsverwaltungen. Die Einbindung dieser Akteure aus der Branche wird den Arbeitnehmern dabei helfen, ihre beruflichen Erwartungen hinsichtlich eines Verbleibs in der Branche, einer Neugestaltung ihrer Berufslaufbahn oder einer beruflichen Neuorientierung zu klären.

Daran wird sich eine Phase der Erstellung von Arbeitnehmerprofilen anschließen. Anhand von Einzelgesprächen werden die soziale und berufliche Situation, der Bildungshintergrund, die Beschäftigungserwartungen, die Fähigkeiten, die Kompetenzen, die Erfahrung und die Interessen der einzelnen Teilnehmenden bewertet.

b) Berufsberatung – mit Fokus auf abhängiger Beschäftigung oder auf Selbstständigkeit – wird während des gesamten Durchführungszeitraums angeboten. Die Maßnahme umfasst Unterstützung bei der Arbeitssuche und Workshops zur Förderung persönlicher Kompetenzen.

c) Schulung: Das Schulungsangebot umfasst: 1) bereichsübergreifende Schulungen, die Folgendes abdecken: grundlegende und fortgeschrittene digitale Kompetenzen, die Digitalisierung in der Industrie – einschließlich der Grundlagen von Industrie 4.0 und 5.0, industrielle Datenkompetenz, FLS und SCADA, Prozessautomatisierung mittels RPA sowie industrielle Automatisierung (z. B. SPS), Arbeitsschutz, Schulungen zur Nachhaltigkeit in Produktionsprozessen und Fremdsprachen. 2) Weiterbildungen im Einklang mit dem Bericht des CEAGA über Ausbildung und Beschäftigung in der Automobilindustrie Galiciens (November 2025) und dem Masterplan für die Automobilindustrie Galiciens 2025-2027. 3) Umschulungen zum Erwerb einer neuen beruflichen Qualifikation werden sich schwerpunktmäßig auf Kurse mit Bezug zu Schlüsselsektoren wie Luftfahrt, erneuerbare Energien, Verkehr und Lagerwesen sowie Infrastruktur und industrielle Wartung konzentrieren; dies unterstreicht die hohe Integrationsfähigkeit für Fachkräfte mit industriellem Hintergrund. 4) Schulungen zum Unternehmertum werden für Personen angeboten, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit anstreben.

d) Intensive Unterstützung bei der Arbeitssuche, u. a. die aktive Suche nach Beschäftigungsmöglichkeiten vor Ort oder in der Region (auch für Selbstständige) und der Abgleich von Stellenangeboten mit Stellengesuchen.

e) Betreuung nach der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, bei der die Arbeitnehmer in den ersten Monaten nach der Wiedereingliederung begleitet werden, um Problemen, die im Rahmen der neuen Stelle aufkommen können, vorzubeugen.

f) Finanzielle Unterstützung und finanzielle Anreize: 1) Teilnahmeanreiz. Wer an den Maßnahmen teilnimmt und dem vereinbarten Wiedereingliederungsplan folgt, erhält bis zu 400 EUR (Einmal- oder Ratenzahlung). 2) Finanzielle Unterstützung für Pendelkosten. Förderfähig sind Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder die Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug (0,26 EUR/km), Mautgebühren, Parkgebühren, Mahlzeiten und Unterbringung bis zu einem Höchstbetrag von 340 EUR pro Schulung. 3) Finanzielle Unterstützung für die Betreuung von Angehörigen. Ein Tagegeld von bis zu 20 EUR wird Teilnehmenden mit Betreuungs- oder Pflegepflichten (z. B. für Kinder, ältere Menschen oder behinderte Angehörige) gewährt, um die zusätzlichen Kosten für die Teilnahme an Schulungen auszugleichen. 4) Anreize für Outplacement. Wer ein neues Beschäftigungsverhältnis eingeht oder sich selbstständig macht, erhält für maximal sechs Monate 200 EUR monatlich. Dies soll ein Anreiz für die Arbeitnehmer, insbesondere die älteren, sein, im Arbeitsmarkt zu verbleiben, und eine schnelle Wiederbeschäftigung fördern.

III. Verfahren

Die Kommission hat der Haushaltsbehörde zwecks Inanspruchnahme des Fonds einen Antrag auf Übertragung eines Betrags von insgesamt 2 725 100 EUR aus der EGF-Reserve (Haushaltslinie 30 04 02 – Mittel für Verpflichtungen) auf den EGF (Haushaltslinie 16 02 02 – Mittel für Verpflichtungen) unterbreitet.

Gemäß einer parlamentsinternen Vereinbarung sollten der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Ausschuss für regionale Entwicklung an dem Verfahren beteiligt werden, um konstruktive Unterstützung und einen Beitrag zur Bewertung der Anträge auf Unterstützung aus dem Fonds zu leisten.

ANLAGE: ERKLÄRUNG ZU BEITRÄGEN

Die Berichterstatterin erklärt unter ihrer ausschließlichen Verantwortung, dass sie in ihren Bericht keine Beiträge von Interessenvertretern, die in den Anwendungsbereich der Interinstitutionellen Vereinbarung über ein verbindliches Transparenz-Register fallen, oder von Vertretern von Behörden von Drittländern, einschließlich ihrer diplomatischen Vertretungen und Botschaften, aufgenommen hat, die gemäß Anlage I Artikel 8 der Geschäftsordnung in dieser Anlage aufgeführt werden müssen.

SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN

Herrn

Johan Van Overtveldt

Vorsitzender

Haushaltsausschuss

BRÜSSEL

Betrifft: Stellungnahme zur Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (Antrag Spaniens EGF/2026/002 ES/Galicische Automobilzulieferer) (2026/0195(BUD))

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

im Rahmen des genannten Verfahrens wurde der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten beauftragt, Ihrem Ausschuss eine Stellungnahme vorzulegen, und er beschloss, diese Stellungnahme in Form eines Schreibens zu übermitteln.

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hat den Gegenstand geprüft und in seiner Sitzung vom 10. September 2026 beschlossen, dem Haushaltsausschuss als federführendem Ausschuss die nachstehende Stellungnahme vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Li Andersson

STELLUNGNAHME

A. in der Erwägung, dass Spanien am 7. April 2026 den Antrag EGF/2026/002 ES/Galicische Automobilzulieferer auf einen Finanzbeitrag aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wegen Entlassungen in der Automobilzulieferindustrie (die die in der nachstehenden Zusammenfassung des Antrags aufgeführten Wirtschaftszweige der NACE-Rev.-2-Abteilungen umfasst) in der Region der NUTS-2-Ebene Galicia (ES11) in Spanien gestellt hat;

B. in der Erwägung, dass Spanien den Antrag gemäß dem Interventionskriterium aus Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/691 gestellt hat, wonach es innerhalb eines Bezugszeitraums von vier Monaten (in diesem Fall vom 15. September 2025 bis zum 15. Januar 2026) in Unternehmen, die alle in derselben oder in unterschiedlichen Branchen der NACE-Revision-2-Abteilung und in derselben Region auf NUTS-2-Ebene in einem Mitgliedstaat tätig sind, in mindestens 200 Fällen zur Entlassung von Arbeitnehmern gekommen sein muss; in der Erwägung, dass in der NUTS-2-Region Galicia (ES11) 313 Arbeitnehmer entlassen wurden; in der Erwägung, dass die Kommission nach Prüfung dieses Antrags gemäß allen geltenden Bestimmungen der EGF-Verordnung zu dem Schluss gelangte, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF erfüllt sind;

C. in der Erwägung, dass neben den bereits genannten Arbeitnehmern die Gesamtzahl der förderfähigen Begünstigten weitere 358 entlassene Beschäftigte derselben Unternehmen umfasst, die vor oder nach dem Bezugszeitraum von vier Monaten entlassen wurden; in der Erwägung, dass alle diese Arbeitskräfte gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung innerhalb von sechs Monaten vor Beginn des Bezugszeitraums am 15. September 2025 und/oder zwischen dem Ende des Bezugszeitraums und dem Tag vor der Annahme dieses Vorschlags entlassen wurden; in der Erwägung, dass insgesamt 671 Personen für eine Unterstützung infrage kommen;

D. in der Erwägung, dass die Kommission am 16. Juli 2026 einen Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF zugunsten von Spanien angenommen hat, mit dem die entlassenen Arbeitskräfte bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt werden sollen;

E. in der Erwägung, dass sich die Lage der Automobilzulieferindustrie in Spanien seit 2024 stetig verschlechtert hat; in der Erwägung, dass der Arbeitgeberverband des Sektors (Sernauto) seine Jahresendprognosen im Oktober 2025 revidiert und einen Einnahmerückgang um fast 2 % sowie einen Beschäftigungsrückgang um 1 % (3 000 Arbeitsplätze) vorausgesagt hat, womit bereits im zweiten Jahr in Folge ein Rückgang zu verzeichnen war; in der Erwägung, dass der Sektor im Jahr 2024 einen Umsatz von 41 238 Mrd. EUR verzeichnete, was einem Rückgang um 0,7 % gegenüber dem Vorjahr entspricht, sowie einen Rückgang der direkten Beschäftigung um 0,7 %, begleitet von erheblichen Einbußen bei den produktiven Investitionen (-12,3 %) und im Bereich FuE (-2 %); in der Erwägung, dass aus diesen Zahlen hervorgeht, dass die Anpassung nicht zyklisch ist, sondern vielmehr eine Umstrukturierung der Gewinnspannen und Mengen auf den Kundenmärkten der spanischen Automobilzulieferer widerspiegelt;

F. in der Erwägung, dass aufgrund der starken Exportorientierung der Automobilzulieferer Galiciens, die 60-70 % ihrer Produktion in die EU lenken, sich jede Schwankung der europäischen Nachfrage unmittelbar auf ihre Tätigkeit, ihre Auftragslage und ihre Arbeitsplatzsicherheit auswirkt; in der Erwägung, dass die Kombination aus einer unter den Erwartungen bleibenden Nachfrage in Europa und Störungen im Handel und in der Lieferkette, die eine zuverlässige Beschaffung und die Markteinführung neuer Modelle erschweren, sowie die Verlagerung von Investitionen hin zu elektrifizierten Plattformen und einem höheren Anteil elektronischer Komponenten in der Region Vigo Arbeitsplätze wegfallen lassen (Stellantis, sein Partnernetzwerk und Komponentenzulieferer);

G. in der Erwägung, dass der Indikator „Arbeitskosten je Fahrzeug“, der die gesamten Arbeitskosten ins Verhältnis zu den produzierten Einheiten setzt, angesichts der Elektrifizierung und sinkender Gewinnspannen zu einer entscheidenden Größe geworden ist; in der Erwägung, dass Länder mit niedrigen Arbeitskosten wie Marokko (90 EUR je Fahrzeug) und die Türkei (350 EUR) einen Großteil der neuen industriellen Kapazitäten absorbieren, während Länder mit mittlerem Kostenniveau wie Spanien (850 EUR) ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzgewinne, Spezialisierung und eine stärkere Logistik aufrechterhalten müssen, wodurch insbesondere in Segmenten mit niedrigeren Gewinnspannen zusätzlicher Druck entsteht;

H. in der Erwägung, dass die Kombination all dieser Faktoren strukturelle Anpassungen in der gesamten Wertschöpfungskette des Automobilsektors in Galicien erforderlich gemacht hat, was Kurzarbeit und Entlassungen (z. B. bei Stellantis, Akwel Vigo Spain oder CTAG), Insolvenzverfahren und Liquidationen (z. B. Cablerías Auto S.L. oder Troqueles y Moldes de Galicia) zur Folge hatte;

I. in der Erwägung, dass voraussichtlich 400 entlassene Arbeitskräfte an den Maßnahmen teilnehmen;

J. in der Erwägung, dass Spanien angegeben hat, dass das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen im Einklang mit Artikel 7 Absatz 4 der EGF-Verordnung in Absprache mit den Gewerkschaften geschnürt wurde;

K. in der Erwägung, dass die Mittelausstattung des EGF gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 einen jährlichen Höchstbetrag von 30 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) nicht überschreiten darf.

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht daher den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. weist erneut darauf hin, dass das Ziel des EGF darin besteht, den Begünstigten Solidarität zu bekunden und sie zu unterstützen; ist der Auffassung, dass Finanzbeiträge aus dem EGF in erster Linie in aktive Arbeitsmarktmaßnahmen und personalisierte Dienstleistungen fließen sollten, die auf die rasche Wiedereingliederung der Begünstigten in eine angemessene und dauerhafte Beschäftigung innerhalb oder außerhalb ihres ursprünglichen Tätigkeitsbereichs abzielen; betont, dass die Arbeitnehmer auf den grünen und den digitalen Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft in der EU, die dringend notwendig sind, vorbereitet und dabei unterstützt werden müssen; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass der Union – auch über den EGF – eine wichtige Rolle zukommt, wenn es darum geht, einen Beitrag zur Finanzierung der erforderlichen Qualifikationen für den gerechten Übergang im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal zu leisten;

2. teilt die Auffassung der Kommission, dass die Bedingungen gemäß der EGF-Verordnung erfüllt sind und Spanien Anspruch auf einen Finanzbeitrag gemäß dieser Verordnung in Höhe von 2 725 100 EUR hat, was 85 % der sich auf 3 206 000 EUR belaufenden Gesamtkosten entspricht, die sich aus Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen in Höhe von 3 046 000 EUR und Ausgaben für Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie Kontrolle und Berichterstattung in Höhe von 160 000 EUR zusammensetzen;

3. stellt fest, dass Spanien alle erforderlichen Zusicherungen gegeben hat, dass die in den innerstaatlichen Rechtsvorschriften und im EU-Recht über Massenentlassungen festgelegten Anforderungen eingehalten werden und dass die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung beim Zugang zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und ihrer Umsetzung geachtet werden;

4. betont, dass Spanien bestätigt hat, dass für die durch den EGF unterstützten Maßnahmen keine sonstigen Finanzbeiträge aus anderen Förderinstrumenten der Union bereitgestellt werden;

5. weist darauf hin, dass es sich beim koordinierten Paket personalisierter Dienstleistungen, das den entlassenen Arbeitnehmern angeboten werden soll, um folgende Maßnahmen handelt: a) Berufsberatung, b) Schulung: 1) bereichsübergreifende Schulungen, die Folgendes abdecken: grundlegende und fortgeschrittene digitale Kompetenzen, die Digitalisierung in der Industrie – einschließlich der Grundlagen von Industrie 4.0 und 5.0, industrielle Datenkompetenz, FLS und SCADA, Prozessautomatisierung mittels RPA sowie industrielle Automatisierung (z. B. SPS), Arbeitsschutz, Schulungen zur Nachhaltigkeit in Produktionsprozessen und Fremdsprachen. 2) Weiterbildungen im Einklang mit dem Bericht des CEAGA über Ausbildung und Beschäftigung in der Automobilindustrie Galiciens (November 2025) und dem Masterplan für die Automobilindustrie Galiciens 2025-2027. 3) Umschulungen zum Erwerb einer neuen beruflichen Qualifikation werden sich schwerpunktmäßig auf Kurse mit Bezug zu Schlüsselsektoren wie Luftfahrt, erneuerbare Energien, Verkehr und Lagerwesen sowie Infrastruktur und industrielle Wartung konzentrieren; dies unterstreicht die hohe Integrationsfähigkeit für Fachkräfte mit industriellem Hintergrund. 4) Schulungen zum Unternehmertum werden für Personen angeboten, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit anstreben. c) intensive Unterstützung bei der Arbeitssuche, d) Betreuung nach der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und e) finanzielle Unterstützung und finanzielle Anreize: 1) Teilnahmeanreiz. Wer an den Maßnahmen teilnimmt und dem vereinbarten Wiedereingliederungsplan folgt, erhält bis zu 400 EUR (Einmal- oder Ratenzahlung). 2) Finanzielle Unterstützung für Pendelkosten. Förderfähig sind Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder die Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug (0,26 EUR/km), Mautgebühren, Parkgebühren, Mahlzeiten und Unterbringung bis zu einem Höchstbetrag von 340 EUR pro Schulung. 3) Finanzielle Unterstützung für die Betreuung von Angehörigen. Ein Tagegeld von bis zu 20 EUR wird Teilnehmenden mit Betreuungs- oder Pflegepflichten (z. B. für Kinder, ältere Menschen oder behinderte Angehörige) gewährt, um die zusätzlichen Kosten für die Teilnahme an Schulungen auszugleichen. 4) Anreize für Outplacement. Wer ein neues Beschäftigungsverhältnis eingeht oder sich selbstständig macht, erhält für maximal sechs Monate 200 EUR monatlich. Dies soll ein Anreiz für die Arbeitnehmer, insbesondere die älteren, sein, im Arbeitsmarkt zu verbleiben, und eine schnelle Wiederbeschäftigung fördern;

6. betont insbesondere die Bedeutung von Artikel 7 Absatz 2 der EGF-Verordnung, wonach im Rahmen des koordinierten Pakets sowohl den künftigen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt als auch den in Zukunft nachgefragten Kompetenzen Rechnung getragen wird, die mit dem Wandel zu einer ressourceneffizienten und nachhaltigen Wirtschaft vereinbar sind, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Vermittlung der im digitalen Zeitalter erforderlichen Kompetenzen liegt;

7. weist erneut darauf hin, dass es gemäß Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b der EGF-Verordnung im Rahmen des koordinierten Pakets die Möglichkeit spezieller zeitlich begrenzter Maßnahmen wie der Zahlung von Kinderbetreuungszulagen gibt, um die Teilnahme von Arbeitsuchenden an den vorgeschlagenen Aktivitäten zu erleichtern.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Erklärung der benutzten Zeichen: